Das Veröffentlichen von Vorher-nachher-Bildern unserer Operationen im Internet sowie der Versand per E-Mail an potenzielle neue Patienten sind in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Gerne zeigen wir Ihnen entsprechende Fotos im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs.
In Deutschland verbietet das Heilmittelwerbegesetz (HWG, § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5) Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern für plastisch-chirurgische Eingriffe – egal ob öffentlich (z. B. Website, Social Media) oder individuell (z. B. E-Mail, passwortgeschützter Bereich). Auch auf Anfrage oder nach Registrierung gilt das als Werbung und ist unzulässig.
Einzige Ausnahme: Im persönlichen Beratungsgespräch dürfen wir Ihnen Bilder zeigen, um:
Medizinische Abläufe zu erklären,
Realistische Ergebnisse zu vermitteln,
Ihre Entscheidung zu unterstützen.
Außerhalb davon (z. B. per E-Mail oder Online) ist es nicht erlaubt.
Datenschutz und Einwilligung
Zusätzlich gelten DSGVO und Kunsturhebergesetz (KUG). Jede Nutzung von Patientenbildern erfordert:
Ausdrückliche, schriftliche Einwilligung der Person,
Dokumentierte Zustimmung zur Verwendung,
Widerrufsmöglichkeit jederzeit.
Ohne Einwilligung ist jede Weitergabe verboten.
Unser Versprechen: Sicherheit und Transparenz
Wir halten uns strikt an diese Regeln, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten. Sehen Sie sich die Ergebnisse persönlich an – buchen Sie jetzt Ihren Termin!
Das Zeigen von Vorher-Nachher-Bildern ästhetischer Operationen im Internet oder per E-Mail-Versand an potenzielle Patienten ist in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Gerne präsentieren wir Ihnen entsprechende Bilder im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs in unserer Praxis.
Gesetzliche Grundlage
Nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) ist es in Deutschland nicht zulässig, mit Vorher-Nachher-Bildern für plastisch-chirurgische Eingriffe zu werben. Das gilt unabhängig davon, ob die Bilder:
öffentlich zugänglich (z. B. auf einer Website oder in sozialen Medien),
oder individuell übermittelt (z. B. per E-Mail oder im passwortgeschützten Bereich) werden.
Auch die gezielte Zusendung auf Anfrage oder nach Registrierung wird rechtlich als Werbung eingestuft und ist daher nicht erlaubt.
Einzige gesetzlich zulässige Ausnahme: das individuelle Gespräch zwischen Arzt und Patient. Im Rahmen eines persönlichen Beratungstermins dürfen wir Ihnen Vorher-Nachher-Bilder zeigen, um:
medizinische Abläufe zu erklären,
realistische Ergebnisse zu vermitteln,
Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen.
Außerhalb eines solchen Gesprächs – z. B. per E-Mail oder Online-Plattform – ist die Bildnutzung nicht erlaubt.
Neben dem HWG gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Kunsturhebergesetzes (KUG). Jede Verwendung von Patientenbildern setzt voraus:
eine ausdrückliche, schriftliche Einwilligung der abgebildeten Person,
die dokumentierte Zustimmung zur konkreten Verwendung,
die Möglichkeit, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
Ohne eine solche Einwilligung ist jede Weitergabe oder Veröffentlichung unzulässig – unabhängig vom Zweck oder Medium.
Unser Anspruch: Sicherheit und Transparenz
Neben dem HWG gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Kunsturhebergesetzes (KUG). Jede Verwendung von Patientenbildern setzt voraus:
eine ausdrückliche, schriftliche Einwilligung der abgebildeten Person,
die dokumentierte Zustimmung zur konkreten Verwendung,
die Möglichkeit, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
Ohne eine solche Einwilligung ist jede Weitergabe oder Veröffentlichung unzulässig – unabhängig vom Zweck oder Medium.
Vorher-Nachher-Bilder per E-Mail: Rechtliche Situation für plastische Chirurgen in Deutschland
Das Versenden von Vorher-Nachher-Bildern anderer Patienten an potenzielle neue Patienten per E-Mail ist in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt, wenn es sich um rein ästhetische, operative Eingriffe handelt. Hier greifen verschiedene gesetzliche Regelungen:
Heilmittelwerbegesetz (HWG)
§ 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 HWG verbietet ausdrücklich die Werbung für plastisch-chirurgische Eingriffe mit vergleichenden Darstellungen des Körperzustands oder Aussehens vor und nach dem Eingriff. Dieses Verbot gilt unabhängig davon, ob die Bilder öffentlich (z.B. auf der Website) oder individuell (z.B. per E-Mail oder im passwortgeschützten Bereich) gezeigt werden.
Spezifische Urteile und Auslegung
Auch eine individuelle Zusendung an Interessenten, etwa per E-Mail, wird als Werbung im Sinne des HWG gewertet und ist somit untersagt, selbst wenn die Empfänger „vorinformiert“ sind oder eine Registrierung erfolgt ist.
Erlaubte Ausnahmen
Das Zeigen von Vorher-Nachher-Bildern ist nur zulässig im Rahmen eines persönlichen, direkten Arzt-Patienten-Kontakts, z.B. während eines Beratungsgesprächs in der Praxis, nicht aber im Vorfeld per E-Mail oder Online-Zugang.
Voraussetzung ist daneben stets die ausdrückliche, schriftliche Einwilligung der Patienten, deren Bilder verwendet werden sollen (DSGVO und KUG).
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte in einer Tabelle
Situation
Zulässig?
Rechtliche Grundlage
Veröffentlichung auf Webseite/SoMe
Nein
§ 11 HWG
Versand per E-Mail an Interessenten
Nein
§ 11 HWG
Zeigen im Beratungsgespräch (Praxis)
Ja, mit Einwilligung
Ausnahme lt. HWG
Nutzung ohne schriftliche Patienteneinwilligung
Nie
DSGVO, KUG
Datenschutz
Zusätzlich ist für die Verwendung aller Patientenbilder die ausdrückliche, informierte und dokumentierte Einwilligung der betroffenen Patienten erforderlich. Ohne diese Einwilligung ist eine Weitergabe oder Nutzung der Bilder unzulässig, unabhängig vom Zweck.
Fazit:
Als plastischer Chirurg dürfen Sie Vorher-Nachher-Bilder anderer Patienten nicht per E-Mail an potenzielle Patienten senden. Dies stellt unzulässige Werbung dar und kann Abmahnungen sowie berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Vorher-Nachher-Bilder dürfen nur im Rahmen eines individuellen, persönlichen Beratungsgesprächs gezeigt werden – stets mit dokumentierter Einwilligung der abgebildeten Patienten